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641.4 STG CH-OW

Art. 305 Steuergesetz (StG) - Anwendung des neuen Rechts

Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Nachtrag vom 25. Juni 1999
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Art. 305 StG · Anwendung des neuen Rechts

1. Das geänderte Recht findet erstmals Anwendung auf die am 1. Januar 2001 beginnende Steuerperiode. Veranlagungen bis und mit Steuerjahr 2000 werden nach altem Recht vorgenommen.

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