641.4
STG
CH-OW
Art. 305 Steuergesetz (StG) - Anwendung des neuen Rechts
Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Nachtrag vom 25. Juni 1999
Art. 305 StG · Anwendung des neuen Rechts
1. Das geänderte Recht findet erstmals Anwendung auf die am 1. Januar 2001 beginnende Steuerperiode. Veranlagungen bis und mit Steuerjahr 2000 werden nach altem Recht vorgenommen.