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641.4 STG CH-OW

Art. 301 Steuergesetz (StG) - Steuerermässigung bei Liquidation von Immobiliengesellschaften

Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Steuergesetz vom 30. Oktober 1994
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Art. 301 StG · Steuerermässigung bei Liquidation von Immobiliengesellschaften

1. Die Steuer auf dem Kapitalgewinn, den eine vor dem 1. Januar 1993 gegründete Immobiliengesellschaft bei Überführung ihrer Liegenschaft auf den Aktionär erzielt, wird um 75 Prozent gekürzt, wenn die Gesellschaft aufgelöst wird.

2. Die Steuer auf dem Liquidationsergebnis, das dem Aktionär zufliesst, wird im gleichen Verhältnis gekürzt.

3. Liquidation und Löschung der Immobiliengesellschaft müssen spätestens bis zum 31. Dezember 1999 vorgenommen werden.

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