641.4
STG
CH-OW
Art. 299 Steuergesetz (StG) - Abzugsfähigkeit von Steuern für juristische Personen
Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Steuergesetz vom 30. Oktober 1994
Art. 299 StG · Abzugsfähigkeit von Steuern für juristische Personen
1. Die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstandenen Steuerverpflichtungen zählen nicht zu den geschäftsmässig begründeten Aufwendungen gemäss Art. 79 Bst. a dieses Gesetzes.