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641.4 STG CH-OW

Art. 299 Steuergesetz (StG) - Abzugsfähigkeit von Steuern für juristische Personen

Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Steuergesetz vom 30. Oktober 1994
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Art. 299 StG · Abzugsfähigkeit von Steuern für juristische Personen

1. Die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstandenen Steuerverpflichtungen zählen nicht zu den geschäftsmässig begründeten Aufwendungen gemäss Art. 79 Bst. a dieses Gesetzes.

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