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641.4 STG CH-OW

Art. 297 Steuergesetz (StG) - Steuerjahre bis und mit 1994

Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Steuergesetz vom 30. Oktober 1994
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Art. 297 StG · Steuerjahre bis und mit 1994

1. Das neue Recht findet erstmals Anwendung auf die am 1. Januar 1995 beginnende Steuerperiode. Veranlagungen bis und mit Steuerjahr 1994 werden nach altem Recht vorgenommen.

2. Die Beurteilung von Nach- und Strafsteuertatbeständen, die sich auf Steuerjahre bis und mit 1994 beziehen, erfolgt nach altem Recht, sofern nicht das neue Recht eine für die Steuerpflichtigen günstigere Lösung bringt. Für das Verfahren gilt jedoch neues Recht.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VVGE.2001.02.Nr.31 · ow (Art. 297 Abs. 1 StG)
Minimum Tax Exemption for Construction Sites
This provision determined that the old tax law (aStG) was applicable to the tax years in question.