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641.4 STG CH-OW

Art. 288a Steuergesetz (StG) - Beschwerde an das Bundesgericht

Steuerstrafrecht - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung - Strafverfahren - Gerichtliche Beurteilung durch die kantonale Steuerrekurskommission
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Art. 288a StG · Beschwerde an das Bundesgericht

1. Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts können die betroffene Person, die kantonale Steuerverwaltung oder die Eidgenössische Steuerverwaltung beim Bundesgericht nach Massgabe des Bundesgerichtsgesetzes Beschwerde erheben.

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