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641.4 STG CH-OW

Art. 287 Steuergesetz (StG) - Verweis auf das Rekursverfahren

Steuerstrafrecht - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung - Strafverfahren - Gerichtliche Beurteilung durch die kantonale Steuerrekurskommission
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Art. 287 StG · Verweis auf das Rekursverfahren

1. Soweit die vorstehenden Bestimmungen nichts anderes vorschreiben, gelten die Bestimmungen über das Rekursverfahren bei Veranlagungen sinngemäss.

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