641.4
STG
CH-OW
Art. 276 Steuergesetz (StG) - Übersetzung
Steuerstrafrecht - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung - Strafverfahren - Untersuchung und Strafverfügung der Steuerbehörden
Art. 276 StG · Übersetzung
1. Können die Angeschuldigten dem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nicht folgen, weil sie die deutsche Sprache nicht verstehen, so wird, soweit nötig, einer Übersetzerin oder ein Übersetzer beigezogen.