Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.4 STG CH-OW

Art. 276 Steuergesetz (StG) - Übersetzung

Steuerstrafrecht - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung - Strafverfahren - Untersuchung und Strafverfügung der Steuerbehörden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (324 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 276 StG · Übersetzung

1. Können die Angeschuldigten dem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nicht folgen, weil sie die deutsche Sprache nicht verstehen, so wird, soweit nötig, einer Übersetzerin oder ein Übersetzer beigezogen.

← Art. 275 StG Steuergesetz (StG) - Gegenstand des Gesetzes Art. 277 StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →