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641.4 STG CH-OW

Art. 273 Steuergesetz (StG) - Zuständigkeit

Steuerstrafrecht - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung - Strafverfahren - Untersuchung und Strafverfügung der Steuerbehörden
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Art. 273 StG · Zuständigkeit

1. Die kantonale Steuerverwaltung beurteilt die Übertretungen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung gemäss Art. 263 bis 270 dieses Gesetzes.

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