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641.4 STG CH-OW

Art. 265 Steuergesetz (StG) - Versuchte Steuerhinterziehung

Steuerstrafrecht - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung - Steuerhinterziehung
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Art. 265 StG · Versuchte Steuerhinterziehung

1. Wer eine Steuer zu hinterziehen versucht, wird mit Busse bestraft.

2. Die Busse beträgt zwei Drittel der Busse, die bei vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

OGVE.2016.17.24.htm · ow (Art. 265 Abs. 1 StG)
Tax Evasion Appeal: Burden of Proof on Tax Authority to Prove Intent
Cited as the basis for penalizing an attempted tax evasion.