Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.4 STG CH-OW

Art. 264 Steuergesetz (StG) - Vollendete Steuerhinterziehung

Steuerstrafrecht - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung - Steuerhinterziehung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (324 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 264 StG · Vollendete Steuerhinterziehung

1. Mit Busse wird bestraft, wer

a. als steuerpflichtige Person vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt oder dass eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist;

b. zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet ist und vorsätzlich oder fahrlässig einen Steuerabzug nicht oder nicht vollständig vornimmt;

c. vorsätzlich oder fahrlässig eine unrechtmässige Rückerstattung oder einen ungerechtfertigten Erlass erwirkt.

2. Die Busse beträgt in der Regel das Einfache der hinterzogenen Steuer. Sie kann bei leichtem Verschulden bis auf einen Drittel ermässigt, bei schwerem Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden.

3. Zeigt die steuerpflichtige Person erstmals eine Steuerhinterziehung selbst an, so wird von einer Strafverfolgung abgeshehen (straflose Selbstanzeige), wenn

a. die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist;

b. sie die Verwaltung bei der Festsetzung der Nachsteuer vorbehaltlos unterstützt; und

c. sie sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemüht.

4. Bei jeder weiteren Selbstanzeige wird die Busse unter den Voraussetzungen nach Absatz 3 auf einen Fünftel der hinterzogenen Steuer ermässigt.

← Art. 263 StG Steuergesetz (StG) - Gegenstand des Gesetzes Art. 265 StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

OGVE.2018.19.Nr.24 · ow (Art. 264 StG)
Tax Evasion for Improper Travel Expense Claims Upheld
Cited as the basis for classifying the actions as completed tax evasion and determining the applicable fine.
OGVE.2016.17.24.htm · ow (Art. 264 Abs. 1 lit. a StG)
Tax Evasion Appeal: Burden of Proof on Tax Authority to Prove Intent
Cited as the basis for penalizing a tax return that is improperly omitted or incomplete due to intentional or negligent actions by the taxpayer.