641.4
STG
CH-OW
Art. 258 Steuergesetz (StG) - Rekurs gegen die Sicherstellungsverfügung
Bezug und Sicherung der Steuern - Steuersicherung
Art. 258 StG · Rekurs gegen die Sicherstellungsverfügung
1. Gegen die Sicherstellungsverfügung können Steuerpflichtige innert 30 Tagen nach Eröffnung Rekurs bei der kantonalen Steuerrekurskommission erheben.
2. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; Beweismittel sind beizulegen oder, wo dies nicht möglich ist, genau zu bezeichnen. Die Bestimmungen über das Rekursverfahren bei Veranlagungen gelten sinngemäss.
3. Der Entscheid der kantonalen Steuerrekurskommission ist nach Art. 224 und 224a dieses Gesetzes anfechtbar.
4. Die Beschwerde hemmt die Sicherstellungsverfügung nicht.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VVGE.1995.96.Nr.16 · ow (Art. 258 Abs. 4 StG)
Tax Authority Security for Domiciled and Non-Domiciled Taxpayers
Cited to establish that the appeal does not suspend the security preservation order.