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641.4 STG CH-OW

Art. 25 Steuergesetz (StG)

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte - Übrige Einkünfte
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Art. 25 StG

1. Als weitere Einkünfte sind insbesondere steuerbar

a. alle andern Einkünfte, die an die Stelle des Einkommens aus Erwerbstätigkeit treten;

b. einmalige oder wiederkehrende Zahlungen bei Tod sowie für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile;

c. Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit;

d. Entschädigungen für die Nichtausübung eines Rechtes;

e. * ...

f. * Unterhaltsbeiträge, die Steuerpflichtige bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung für sich erhalten, sowie Unterhaltsbeiträge, die ein Elternteil für die unter seiner elterlichen Sorge stehenden Kinder erhält.

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