641.4
STG
CH-OW
Art. 25 Steuergesetz (StG)
Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte - Übrige Einkünfte
Art. 25 StG
1. Als weitere Einkünfte sind insbesondere steuerbar
a. alle andern Einkünfte, die an die Stelle des Einkommens aus Erwerbstätigkeit treten;
b. einmalige oder wiederkehrende Zahlungen bei Tod sowie für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile;
c. Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit;
d. Entschädigungen für die Nichtausübung eines Rechtes;
e. * ...
f. * Unterhaltsbeiträge, die Steuerpflichtige bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung für sich erhalten, sowie Unterhaltsbeiträge, die ein Elternteil für die unter seiner elterlichen Sorge stehenden Kinder erhält.