641.4
STG
CH-OW
Art. 242 Steuergesetz (StG) - Rechtsmittel
Verfahrensrecht - Verfahren bei Steuerbefreiungen
Art. 242 StG · Rechtsmittel
1. Gegen den Entscheid der kantonalen Steuerverwaltung können die Gesuchstellenden Rekurs bei der kantonalen Steuerrekurskommission und gegen den Entscheid der kantonalen Steuerrekurskommission Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben.
2. Die Bestimmungen über das Rekurs- und Beschwerdeverfahren bei Veranlagungen gelten sinngemäss.