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641.4 STG CH-OW

Art. 241 Steuergesetz (StG) - Entscheid

Verfahrensrecht - Verfahren bei Steuerbefreiungen
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Art. 241 StG · Entscheid

1. Der Entscheid über die Steuerbefreiung steht der kantonalen Steuerverwaltung zu.

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