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641.4 STG CH-OW

Art. 21a Steuergesetz (StG) - Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte - Selbständige Erwerbstätigkeit
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Art. 21a StG · Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit

1. Für das Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit sind Art. 78a und 78b dieses Gesetzes sinngemäss anwendbar.

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