641.4
STG
CH-OW
Art. 21a Steuergesetz (StG) - Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte - Selbständige Erwerbstätigkeit
Art. 21a StG · Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
1. Für das Einkommen aus Patenten und vergleichbaren Rechten bei selbstständiger Erwerbstätigkeit sind Art. 78a und 78b dieses Gesetzes sinngemäss anwendbar.