Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.4 STG CH-OW

Art. 213 Steuergesetz (StG) - Ausserkantonale Schuldner

Verfahrensrecht - Verfahren bei der Erhebung der Quellensteuer - Erhebung der Quellensteuer im interkantonalen Verhältnis
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (324 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 213 StG · Ausserkantonale Schuldner

1. Steuerpflichtige mit ausserkantonalen Schuldnern der steuerbaren Leistung unterliegen der Quellensteuer nach diesem Gesetz.

2. Die von ausserkantonalen Schuldnern abgezogenen Quellensteuern sind nach diesem Gesetz zu berechnen und abzurechnen.

3-4

...

← Art. 212 StG Steuergesetz (StG) - Gegenstand des Gesetzes Art. 214 StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VVGE.1993.94.Nr.16 · ow (Art. 213 Abs. 1 StG)
Tax Remission for Significant Hardship
This provision outlines the conditions under which tax relief can be granted due to special circumstances impacting the taxpayer's ability to pay.