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641.4 STG CH-OW

Art. 21 Steuergesetz (StG) - Umstrukturierungen

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte - Selbständige Erwerbstätigkeit
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Art. 21 StG · Umstrukturierungen

1. Stille Reserven einer Personenunternehmung (Einzelfirma, Personengesellschaft) werden bei Umstrukturierungen, insbesondere im Fall der Fusion, Spaltung oder Umwandlung, nicht besteuert, soweit die Steuerpflicht in der Schweiz fortbesteht und die bisher für die Einkommenssteuer massgeblichen Werte übernommen werden

a. bei der Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Personenunternehmung;

b. bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Teilbetriebs auf eine juristische Person;

c. beim Austausch von Beteiligungs- oder Mitgliedschaftsrechten anlässlich von Umstrukturierungen im Sinne von Art. 81 Abs. 1 dieses Gesetzes oder von fusionsähnlichen Zusammenschlüssen.

2. Bei einer Umstrukturierung nach Absatz 1 Buchstabe b werden die übertragenen stillen Reserven im Verfahren nach den Art. 230 bis 232 dieses Gesetzes nachträglich besteuert, soweit während der der Umstrukturierung nachfolgenden fünf Jahre Beteiligungs- oder Mitgliedschaftsrechte zu einem über dem übertragenen steuerlichen Eigenkapital liegenden Preis veräussert werden; die juristische Person kann in diesem Fall entsprechende, als Gewinn versteuerte stille Reserven geltend machen.

3. Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäss für Unternehmen, die im Gesamthandverhältnis betrieben werden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

VVGE.1981.82.Nr.57 · ow (Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Bst. c StG)
Capital Gains Tax on Business Assets Conversion
This provision is cited as the legal basis for taxing capital gains on all kinds of assets for those required to keep books.
VVGE.1978.80.Nr.41 · ow (Art. 21 Abs. 1 StG)
Taxable Income for Room and Board Provided to Employee
This provision states that all income from gainful employment in cash or in kind, which accrues to the employee in connection with the employment relationship and has its basis therein, is subject to income tax. The court used this to establish that the value of board and lodging was taxable income.
VVGE.1978.80.Nr.43 · ow (Art. 21 Abs. 1 StG)
Employer's Apartment Valuation Taxable Income
This provision establishes that all income from employment, whether in cash or in kind, is subject to income tax.
VVGE.1981.82.Nr.58 · ow (Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Bst. c StG)
Mixed-Use Property Capital Gain Taxed as Business Income
Used to establish that capital gains of bookkeeping-obligated individuals from the sale of assets are subject to income tax.