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641.4 STG CH-OW

Art. 207 Steuergesetz (StG) - Befugnisse der Steuerbehörden

Verfahrensrecht - Veranlagung im ordentlichen Verfahren - Einsprache
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Art. 207 StG · Befugnisse der Steuerbehörden

1. Im Einspracheverfahren haben die Veranlagungsbehörden die gleichen Befugnisse wie im Veranlagungsverfahren.

2. Einem Rückzug der Einsprache wird keine Folge gegeben, wenn nach den Umständen anzunehmen ist, dass die Veranlagung unrichtig war.

3. ...

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