641.4
STG
CH-OW
Art. 19d Steuergesetz (StG) - Anteilsmässige Besteuerung
Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Art. 19d StG · Anteilsmässige Besteuerung
1. Hatte der Steuerpflichtige nicht während der gesamten Zeitspanne zwischen Erwerb und Entstehen des Ausübungsrechts der gesperrten Mitarbeiteroptionen gemäss Art. 19b Abs. 3 dieses Gesetzes steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, so werden die geldwerten Vorteile daraus anteilsmässig im Verhältnis zwischen der gesamten zu der in der Schweiz verbrachten Zeitspanne besteuert.