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641.4 STG CH-OW

Art. 19d Steuergesetz (StG) - Anteilsmässige Besteuerung

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte - Unselbständige Erwerbstätigkeit
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Art. 19d StG · Anteilsmässige Besteuerung

1. Hatte der Steuerpflichtige nicht während der gesamten Zeitspanne zwischen Erwerb und Entstehen des Ausübungsrechts der gesperrten Mitarbeiteroptionen gemäss Art. 19b Abs. 3 dieses Gesetzes steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, so werden die geldwerten Vorteile daraus anteilsmässig im Verhältnis zwischen der gesamten zu der in der Schweiz verbrachten Zeitspanne besteuert.

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