641.4
STG
CH-OW
Art. 19c Steuergesetz (StG) - Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Art. 19c StG · Einkünfte aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen
1. Geldwerte Vorteile aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen sind im Zeitpunkt ihres Zuflusses steuerbar.