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641.4 STG CH-OW

Art. 189 Steuergesetz (StG)

Verfahrensrecht - Veranlagung im ordentlichen Verfahren - Verfahrenspflichten - Aufgaben der Steuerbehörden
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Art. 189 StG

1. Die Steuerbehörden stellen zusammen mit den Steuerpflichtigen die für eine vollständige und richtige Besteuerung massgebenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse fest.

2. Sie können insbesondere Sachverständige beiziehen, Augenscheine durchführen sowie Geschäftsbücher und Belege an Ort und Stelle einsehen. Die sich daraus ergebenden Kosten können ganz oder teilweise den Steuerpflichtigen oder jeder anderen zur Auskunft verpflichteten Person auferlegt werden, die diese durch eine schuldhafte Verletzung von Verfahrenspflichten notwendig gemacht haben.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

OGVE.2018.19.Nr.24 · ow (Art. 189 Abs. 1 StG)
Tax Evasion for Improper Travel Expense Claims Upheld
Cited to define the role of tax authorities in determining the factual and legal circumstances for correct taxation.