641.4
STG
CH-OW
Art. 175 Steuergesetz (StG) - Verwaltungsgericht
Verfahrensrecht - Behördenorganisation - Rechtsmittelbehörden
Art. 175 StG · Verwaltungsgericht
1. Die Steuerpflichtigen sowie die kantonale Steuerverwaltung können den Rekursentscheid der kantonalen Steuerrekurskommission an das Verwaltungsgericht weiterziehen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VVGE.1989.90.Nr.44 · ow (§ 175 StG)
Judge's Recusal and Minimum Property Tax Interpretation
die zumeist nur von den Gemeinden erhoben wird (Praxis 78, Nr. 160 E. 5b), wie dies beispielsweise im Kanton Luzern der Fall ist (§ 175 StG) und früher im Kanton Zürich der Fall war. Diese Liegenschaftssteuer wird kumulativ zu den ordentlichen Steuern erhoben. Davon un