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641.4 STG CH-OW

Art. 155 Steuergesetz (StG)

Grundsteuern (Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern) - Grundstückgewinnsteuer - Steuerberechnung - Steuersatz
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Art. 155 StG

1. Die einfache Grundstückgewinnsteuer beträgt 2 Prozent des Grundstückgewinns.

2. Grundstückgewinne unter Fr. 5 000.- werden nicht besteuert.

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