641.4
STG
CH-OW
Art. 145b Steuergesetz (StG) - Nachbesteuerung bei Ersatzbeschaffung innerhalb des Kantons
Grundsteuern (Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern) - Grundstückgewinnsteuer - Steuertatbestand
Art. 145b StG · Nachbesteuerung bei Ersatzbeschaffung innerhalb des Kantons
1. Wird das innerkantonale Ersatzgrundstück nach einer im Kanton aufgeschobenen Besteuerung veräussert oder einer anderen Nutzung zugeführt, so ist der aufgeschobene Grundstückgewinn am ursprünglichen Ort der gelegenen Sache nachzubesteuern.
2. Wird das innerkantonale Ersatzgrundstück nach einer im Kanton aufgeschobenen Besteuerung nach Ablauf von fünf Jahren veräussert oder einer anderen Nutzung zugeführt, so ist der aufgeschobene Gewinn am Ort des Ersatzgrundstücks nachzubesteuern.