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641.4 STG CH-OW

Art. 127a Steuergesetz (StG) - Empfänger von Mitarbeiterbeteiligungen

Quellensteuern für natürliche und juristische Personen - Natürliche und juristische Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz - ...
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Art. 127a StG · Empfänger von Mitarbeiterbeteiligungen

1. Personen, die im Zeitpunkt des Zuflusses von geldwerten Vorteilen aus gesperrten Mitarbeiteroptionen gemäss Art. 19b Abs. 3 dieses Gesetzes im Ausland wohnhaft sind, werden für den geldwerten Vorteil anteilsmässig nach Art. 19d dieses Gesetzes steuerpflichtig.

2. Die Steuer beträgt 11,5 Prozent des geldwerten Vorteils.

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