641.4
STG
CH-OW
Art. 127a Steuergesetz (StG) - Empfänger von Mitarbeiterbeteiligungen
Quellensteuern für natürliche und juristische Personen - Natürliche und juristische Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz - ...
Art. 127a StG · Empfänger von Mitarbeiterbeteiligungen
1. Personen, die im Zeitpunkt des Zuflusses von geldwerten Vorteilen aus gesperrten Mitarbeiteroptionen gemäss Art. 19b Abs. 3 dieses Gesetzes im Ausland wohnhaft sind, werden für den geldwerten Vorteil anteilsmässig nach Art. 19d dieses Gesetzes steuerpflichtig.
2. Die Steuer beträgt 11,5 Prozent des geldwerten Vorteils.