641.4
STG
CH-OW
Art. 120b Steuergesetz (StG) - Nachträglich ordentliche Veranlagung von Amtes wegen
Quellensteuern für natürliche und juristische Personen - Natürliche und juristische Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz - ...
Art. 120b StG · Nachträglich ordentliche Veranlagung von Amtes wegen
1. Bei stossenden Verhältnissen, insbesondere betreffend die im Quellensteuersatz einberechneten Pauschalabzüge, kann die kantonale Steuerverwaltung von Amtes wegen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zugunsten oder zuungunsten der steuerpflichtigen Person verlangen.
2. Die Voraussetzungen richten sich nach den bundesrechtlichen Ausführungsbestimmungen.