641.4
STG
CH-OW
Art. 119 Steuergesetz (StG) - Vergütungen aus dem Ausland
Quellensteuern für natürliche und juristische Personen - Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton - ...
Art. 119 StG · Vergütungen aus dem Ausland
1. Erhalten Steuerpflichtige Vergütungen von Leistungsschuldnern im Ausland und werden diese nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in der Schweiz getragen, werden sie im ordentlichen Verfahren veranlagt.
2. Die Steuerpflichtigen sind in diesen Fällen verpflichtet, fristgerecht eine Steuererklärung einzureichen.