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641.4 STG CH-OW

Art. 105 Steuergesetz (StG) - Steuersätze

Besteuerung der juristischen Personen - Zeitliche Bemessung
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Art. 105 StG · Steuersätze

1. Anwendbar sind die am Ende der Steuerperiode geltenden Steuersätze.

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