641.4
STG
CH-OW
Art. 104 Steuergesetz (StG) - Bemessung des Eigenkapitals
Besteuerung der juristischen Personen - Zeitliche Bemessung
Art. 104 StG · Bemessung des Eigenkapitals
1. Das steuerbare Eigenkapital bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode.
2. Bei über- oder unterjährigen Geschäftsabschlüssen bestimmt sich die Höhe der Kapitalsteuer nach der Dauer des Geschäftsjahres.