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641.4 STG CH-OW

Art. 104 Steuergesetz (StG) - Bemessung des Eigenkapitals

Besteuerung der juristischen Personen - Zeitliche Bemessung
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Art. 104 StG · Bemessung des Eigenkapitals

1. Das steuerbare Eigenkapital bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode.

2. Bei über- oder unterjährigen Geschäftsabschlüssen bestimmt sich die Höhe der Kapitalsteuer nach der Dauer des Geschäftsjahres.

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