Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.4 STG CH-OW

Art. 1 Steuergesetz (StG) - Gegenstand des Gesetzes

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (324 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 StG · Gegenstand des Gesetzes

1. Der Kanton und die steuerberechtigten Gemeinden erheben nach diesem Gesetz folgende Steuern

a. * Einkommens-, Vermögens- und Aufwandsteuern von natürlichen Personen;

b. Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen;

c. Quellensteuern von bestimmten natürlichen und juristischen Personen;

d. Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern von bestimmten natürlichen und juristischen Personen;

e. * ...

2. Bei interkantonalen und internationalen Beziehungen bleiben die Bestimmungen des Bundesrechts und der Staatsverträge vorbehalten.

3. Vorbehalten bleiben Spezialgesetze in Steuersachen.

4. Wo dieses Gesetz für natürliche Personen die männliche Form wählt, gilt es auch für weibliche Personen.

Steuergesetz (StG) - Gegenstand des Gesetzes Art. 2 StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →