641.311
CH-OW
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Der Regierungsratsbeschluss betreffend die pauschale Steueranrechnung vom 13. Juli 1970 wird aufgehoben.