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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer - Antrag auf Rückerstattung

Ordentliche Rückerstattung
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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer · Antrag auf Rückerstattung

1. Der Antrag auf Rückerstattung ist auf amtlichem Formular oder über die offizielle elektronische Deklarationslösung und gleichzeitig mit der Steuererklärung bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.

2. Für den Antrag auf Rückerstattung gilt die gleiche Einreichungsfrist wie für die Steuererklärung für die mit dem Fälligkeitsjahr übereinstimmende Steuerperiode.

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