Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.111 CH-OW

Art. 14 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung der direkten Bundessteuer - Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 14 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung der direkten Bundessteuer · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft.

← Art. 13 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung der direkten Bundessteuer Organe

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →