641.111
CH-OW
Art. 13 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung der direkten Bundessteuer - Aufhebung bisherigen Rechts
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Art. 13 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung der direkten Bundessteuer · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Ausführungsbestimmungen über die Erhebung der direkten Bundessteuer vom 16. Juni 1995 werden aufgehoben.