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641.111 CH-OW

Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung der direkten Bundessteuer - Amtshilfe anderer Behörden

Bestimmungen über das Verfahren
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Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung der direkten Bundessteuer · Amtshilfe anderer Behörden

1. Die Amtshilfe nach Art. 112 DBG ist kostenlos zu gewähren.

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