641.111
CH-OW
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung der direkten Bundessteuer - Amtshilfe anderer Behörden
Bestimmungen über das Verfahren
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Erhebung der direkten Bundessteuer · Amtshilfe anderer Behörden
1. Die Amtshilfe nach Art. 112 DBG ist kostenlos zu gewähren.