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630.51 CH-OW

Art. 4 Verordnung über die Beteiligung der Einwohnergemeinden am interkantonalen Finanzausgleich - Aufteilung zwischen den Einwohnergemeinden

Berechnung und Aufteilung der Beteiligung
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Art. 4 Verordnung über die Beteiligung der Einwohnergemeinden am interkantonalen Finanzausgleich · Aufteilung zwischen den Einwohnergemeinden

1. Der Anteil der Einwohnergemeinden am Ressourcenausgleich des interkantonalen Finanzausgleichs gemäss Art. 3 dieser Verordnung wird in einem zweiten Schritt unter den Einwohnergemeinden im Verhältnis ihrer Anteile am Kantonssteuerertrag aller Einwohnergemeinden gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b dieser Verordnung berechnet.

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