630.51
CH-OW
Art. 4 Verordnung über die Beteiligung der Einwohnergemeinden am interkantonalen Finanzausgleich - Aufteilung zwischen den Einwohnergemeinden
Berechnung und Aufteilung der Beteiligung
Art. 4 Verordnung über die Beteiligung der Einwohnergemeinden am interkantonalen Finanzausgleich · Aufteilung zwischen den Einwohnergemeinden
1. Der Anteil der Einwohnergemeinden am Ressourcenausgleich des interkantonalen Finanzausgleichs gemäss Art. 3 dieser Verordnung wird in einem zweiten Schritt unter den Einwohnergemeinden im Verhältnis ihrer Anteile am Kantonssteuerertrag aller Einwohnergemeinden gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. a und b dieser Verordnung berechnet.