Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (FiAG) - Ressourcenpotenzial
Art. 4 FiAG · Ressourcenpotenzial
1. Das Ressourcenpotenzial einer Einwohnergemeinde entspricht ihren fiskalisch ausschöpfbaren Ressourcen sowie ihren Wasserzinserträgen. Zur Feststellung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Einwohnergemeinden wird das Ressourcenpotenzial pro Einwohner berechnet.
2. Das Ressourcenpotenzial wird berechnet auf der Grundlage
a. * der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen gemäss einfacher Kantonssteuer (einschliesslich Aufwandsteuern und Nachsteuern);
b. * der einfachen Steuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge;
c. * der Grundstückgewinnsteuern der natürlichen Personen gemäss einfacher Kantonssteuer;
d. * der Quellensteuern gemäss einfacher Kantonssteuer;
e. * der Handänderungssteuern;
f. * der Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen (einschliesslich Nachsteuern und Grundstückgewinnsteuern);
g. * der Wasserzinsen.
3. Der Ertrag der einfachen Steuern gemäss Absatz 2 Buchstaben a bis d wird mit dem gewichteten, durchschnittlichen Steuerfuss aller Einwohnergemeinden multipliziert. Dieses Ergebnis dividiert durch die Zahl der Einwohner der Einwohnergemeinde ergibt das Ressourcenpotenzial pro Einwohner.
4. Der Ertrag der Steuern gemäss Absatz 2 Buchstaben e und f sowie die Wasserzinsen werden durch die Zahl der Einwohner der Einwohnergemeinde dividiert.
5. Massgebend sind der Steuerertrag und der Wasserzinsertrag des aktuellen Rechnungsjahrs.