610.221
SCIIKS
CH-OW
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über das Interne Kontrollsystem IKS - IKS-Handbuch
Grundlagen und Begriffe
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über das Interne Kontrollsystem IKS · IKS-Handbuch
1. Das Finanzdepartement erlässt ein IKS-Handbuch und entwickelt dieses regelmässig weiter.
2. Das IKS-Handbuch enthält Erläuterungen, Empfehlungen und Instrumente zur Ausgestaltung und Umsetzung der IKS-Regeln.