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610.221 SCIIKS CH-OW

Art. 4 Ausführungsbestimmungen über das Interne Kontrollsystem IKS - IKS-Handbuch

Grundlagen und Begriffe
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Art. 4 Ausführungsbestimmungen über das Interne Kontrollsystem IKS · IKS-Handbuch

1. Das Finanzdepartement erlässt ein IKS-Handbuch und entwickelt dieses regelmässig weiter.

2. Das IKS-Handbuch enthält Erläuterungen, Empfehlungen und Instrumente zur Ausgestaltung und Umsetzung der IKS-Regeln.

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