610.221
SCIIKS
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Interne Kontrollsystem IKS - Geltungsbereich
Grundlagen und Begriffe
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Interne Kontrollsystem IKS · Geltungsbereich
1. Diese Ausführungsbestimmungen gelten für alle kantonalen Verwaltungseinheiten, die dem Regierungsrat direkt unterstellt sind.
2. Ausgelagerte Aufgaben (Outsourcing) bleiben trotz Übertragung in der Verantwortung der kantonalen Verwaltungseinheit und sind deshalb Bestandteil deren Internen Kontrollsystems (IKS).