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610.221 SCIIKS CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Interne Kontrollsystem IKS - Geltungsbereich

Grundlagen und Begriffe
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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über das Interne Kontrollsystem IKS · Geltungsbereich

1. Diese Ausführungsbestimmungen gelten für alle kantonalen Verwaltungseinheiten, die dem Regierungsrat direkt unterstellt sind.

2. Ausgelagerte Aufgaben (Outsourcing) bleiben trotz Übertragung in der Verantwortung der kantonalen Verwaltungseinheit und sind deshalb Bestandteil deren Internen Kontrollsystems (IKS).

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