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610.112 CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik - Inkrafttreten

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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

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