610.112
CH-OW
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik - Inkrafttreten
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik · Inkrafttreten
1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.