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610.112 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik - Richtwerte der Kennzahlen der 2. Priorität

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik · Richtwerte der Kennzahlen der 2. Priorität

1. Die Richtwerte der Kennzahlen der 2. Priorität richten sich grundsätzlich nach dem Handbuch Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeiden HRM2. Sie betragen

a. Nettoschuld in Franken je Einwohnerin und Einwohner

1. unter Fr. 0: Nettovermögen

2. Fr. 0 bis Fr. 1 000: geringe Verschuldung

3. Fr. 1 001 bis Fr. 2 500: mittlere Verschuldung

4. Fr. 2 501 bis Fr. 5 000: hohe Verschuldung

5. über Fr. 5 000: sehr hohe Verschuldung

b. Selbstfinanzierungsanteil

1. über 20%: gut

2. 10% bis 20%: mittel

3. unter 10%: schlecht

c. Kapitaldienstanteil

1. bis 5%: geringe Belastung

2. 5% bis 15%: tragbare Belastung

3. über 15%: hohe Belastung

d. Bruttoverschuldungsanteil

1. bis 50%: sehr gut

2. 50% bis 100%: gut

3. 100% bis 150%: mittel

4. 150% bis 200%: schlecht

5. über 200%: kritisch

e. Investitionsanteil

1. unter 10%: schwache Investitionstätigkeit

2. 10% bis 20%: mittlere Investitionstätigkeit

3. 20% bis 30%: starke Investitionstätigkeit

4. über 30%: sehr starke Investitionstätigkeit

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