610.112
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik - Limiten der Kennzahlen der 1. Priorität
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik · Limiten der Kennzahlen der 1. Priorität
1. Eine gesunde bzw. eine genügende Entwicklung des Finanzhaushalts ist bis zu folgenden Limiten gegeben
a. Nettoverschuldungsquotient
1. bis 100% gut
2. bis 150% genügend
b. Selbstfinanzierungsgrad: gemäss Art. 34 Abs. 3 FHG
c. Zinsbelastungsanteil
1. bis 4% gut
2. bis 9% genügend