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610.112 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik - Limiten der Kennzahlen der 1. Priorität

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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik · Limiten der Kennzahlen der 1. Priorität

1. Eine gesunde bzw. eine genügende Entwicklung des Finanzhaushalts ist bis zu folgenden Limiten gegeben

a. Nettoverschuldungsquotient

1. bis 100% gut

2. bis 150% genügend

b. Selbstfinanzierungsgrad: gemäss Art. 34 Abs. 3 FHG

c. Zinsbelastungsanteil

1. bis 4% gut

2. bis 9% genügend

Limiten der Kennzahlen der 1. Priorität Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Finanzkennzahlen und die Finanzstatistik →

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