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610.111 ABFHG CH-OW

Art. 9 Ausführungsbestimmungen über den Vollzug des Finanzhaushaltsgesetzes durch den Kanton (AB FHG) - Liquiditätsplanung

Haushaltsführung - Finanzvermögen
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Art. 9 AB FHG · Liquiditätsplanung

1. Die Liquiditätsplanung erfolgt jährlich anlässlich der Integrierten Finanz- und Aufgabenplanung des Kantons.

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