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610.111 ABFHG CH-OW

Art. 7 Ausführungsbestimmungen über den Vollzug des Finanzhaushaltsgesetzes durch den Kanton (AB FHG) - Büromobiliar und Informatikbeschaffung

Haushaltsführung - Übrige Bereiche
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Art. 7 AB FHG · Büromobiliar und Informatikbeschaffung

1. ...

2. Die Bestellung von Büromobiliar hat in Absprache mit dem Hochbauamt zu erfolgen.

3. Für die Informatikbeschaffung, ausgenommen diejenige der Schulen, ist das Informatikleistungszentrum Obwalden/Nidwalden (ILZ) zuständig. Ebenso müssen in der Regel die Peripherie-Geräte (Kabel, Maus, Stecker, Tablet, Smartphones usw.) über das ILZ bezogen oder der Bezug mit dem ILZ abgestimmt werden.

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