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610.111 ABFHG CH-OW

Art. 23 Ausführungsbestimmungen über den Vollzug des Finanzhaushaltsgesetzes durch den Kanton (AB FHG) - Inkrafttreten

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Art. 23 AB FHG · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

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