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610.111 ABFHG CH-OW

Art. 22 Ausführungsbestimmungen über den Vollzug des Finanzhaushaltsgesetzes durch den Kanton (AB FHG) - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 22 AB FHG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden aufgehoben

a. die Ausführungsbestimmungen über das verwaltungsinterne Zahlungsanweisungs- und Bestellverfahren vom 25. April 2000;

b. die Weisung des Finanzdepartementes über die Voranschlagskreditkontrolle vom 18. Februar 1993;

c. die Weisungen des Finanzdepartementes über das Anweisungsverfahren vom 22. April 2008.

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