Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
610.111 ABFHG CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über den Vollzug des Finanzhaushaltsgesetzes durch den Kanton (AB FHG) - Zuständigkeit

Haushaltsführung - Kreditkontrolle
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Art. 1 AB FHG · Zuständigkeit

1. Die Amtsleitungen und die Departementssekretariate sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Einhaltung der Verpflichtungs- und Budgetkredite verantwortlich.

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