610.111
ABFHG
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über den Vollzug des Finanzhaushaltsgesetzes durch den Kanton (AB FHG) - Zuständigkeit
Haushaltsführung - Kreditkontrolle
Art. 1 AB FHG · Zuständigkeit
1. Die Amtsleitungen und die Departementssekretariate sind in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Einhaltung der Verpflichtungs- und Budgetkredite verantwortlich.