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610.1 FHG CH-OW

Art. 40 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Budgetierung

Kreditrecht - Verpflichtungs- und Zusatzkredit
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Art. 40 FHG · Budgetierung

1. Der Mittelbedarf aus Verpflichtungskrediten ist als Aufwand oder Investitionsausgabe in das jeweilige Budget einzustellen.

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