610.1
FHG
CH-OW
Art. 37 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Verpflichtungskredit
Kreditrecht - Verpflichtungs- und Zusatzkredit
Art. 37 FHG · Verpflichtungskredit
1. Objektkredite und Rahmenkredite sind in der Form des Verpflichtungskredits in der Regel für eine bestimmte Zeitdauer besonders zu beschliessen.
2. Der Objektkredit gibt die Ermächtigung, für ein Einzelvorhaben bis zum bewilligten Betrag Verpflichtungen einzugehen.
3. Der Rahmenkredit gibt die Ermächtigung, für mehrere in einem Programm zusammengefasste Einzelvorhaben bis zum bewilligten Betrag Verpflichtungen einzugehen.
4. Verpflichtungskredite sind notwendig für einmalige und wiederkehrende neue Ausgaben für einen bestimmten Zweck.
5. Verpflichtungskredite sind dem zuständigen Organ mit einem erläuternden Bericht zu unterbreiten.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
OGVE.2016.17.32.htm · ow (Art. 37 FHG)
Voters' Approval of Project Implicitly Includes Minor Modifications
The funds reserved for the renovation cannot be used for other purposes.