Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
610.1 FHG CH-OW

Art. 29 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Rückstellungsspiegel

Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
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Art. 29 FHG · Rückstellungsspiegel

1. Im Rückstellungsspiegel sind alle bestehenden Rückstellungen einzeln aufzuführen.

2. Die Rückstellungen sind nach Kategorien zu gliedern.

3. Der Rückstellungsspiegel enthält

a. die Bezeichnung der Rückstellungsart;

b. * den Kommentar zur Rückstellungsart und deren Veränderung;

c. den Stand der Rückstellungshöhe am Ende des Vorjahres in Franken;

d. * den Stand der Rückstellungen am Ende des laufenden Jahres in Franken.

e.-f. * ...

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